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Enge Zusammenarbeit mit NORDPEIS aus Norwegen

Ofen Krauss ist in der Regio exklusiver Vertriebspartner für den norwegischen Branchenführer im Kaminbau: die Firma Nordpeis (www.nordpeis.com).
Vor fast 30 Jahren gegründet, ist der Betrieb heute weltweit für seine hervorragenden Produkte bekannt. Drei Dinge zeichnen die Kamine, Öfen und Heizeinsätze der Firma Nordpeis aus: die herausragende Material- und Verarbeitungsqualität, das kompromisslos moderne, skandinavische Design und die saubere Verbrennungsleistung der Öfen.
Nordpeis bietet viele verschiedene fertige Kaminanlagen zur Auswahl (Eckkaminanlagen, Wandkaminanlagen und freistehende Kaminanlagen, Kaminöfen und separate Heizeinsätze), stellt aber parallel auch einzelne Module für Ihre individuelle Heizlösung zur Verfügung. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns und lassen Sie sich kompetent und umfassend beraten.

Das Erneuerbare-Wärmegesetz (EWärmeG) für Altbauten

In Baden-Württemberg gilt für Altbauten ab 50 qm Nutzfläche das „Landesgesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie“, EWärmeG, das am 1.1.2008 in Kraft getreten ist. Durch dieses Gesetz soll der Anteil der regenerativen Energien an der Wärmeversorgung erhöht werden, denn Heizung und Warmwasserbereitung verursachen fast 30% des CO2-Ausstoßes – und daran haben die Altbauten über 90% Anteil!

Das Gesetz sieht vor, dass Altbauten 10% ihres Wärmeenergiebedarfs durch regenerative Energien decken müssen, sobald wesentliche Komponenten, z.B. der Kessel, eines Heizsystems ausgetauscht werden müssen. Wer jedoch bereits vor 2008 alternative Heizkonzepte umgesetzt hat, wird dafür vom Gesetzgeber belohnt und muss nicht umrüsten, ganz gleich, ob er mit seiner Anlage die erforderlichen 10% erfüllen kann.

Hausbesitzer haben die Wahl zwischen Solarenergie, Pellet/Holzheizung, Bioöl/Biogas und einer Wärmepumpe, mit der Umweltwärme oder Abwärme genutzt werden kann.

Auch Holzöfen, etwa Kachelöfen, sind als Energielieferanten nutzbar, wenn damit mindestens 25% der Wohnfläche überwiegend beheizt werden oder ein wasserführendes Heizsystem angeschlossen ist. Die Firma Ofen Krauss in Freiburg ist spezialisiert auf alternative Heizkonzepte und auf den Einsatz von Holz bei der Wärmegewinnung. Wir erarbeiten gerne mit Ihnen die individuelle Lösung für Ihren Altbau! Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) für Neubauvorhaben


Das EEWärmeG ist ein Gesetz des Bundes und gilt für alle Gebäude, für die ab 1.1.2009 ein Bauantrag gestellt wurde und die mehr als 50 qm Nutzfläche aufweisen.

Dieses Gesetz sieht vor, dass die Wärmeversorgung des Gebäudes zu einem bestimmten Prozentanteil – je nach gewählter Technologie – durch erneuerbare Energien gedeckt sein muss: Wird das Heizsystem durch eine Solaranlage ergänzt, müssen mindestens 15% der Energie aus dieser Anlage stammen. Bei der Nutzung von Biogas muss der Anteil mindestens 30% betragen; bei allen anderen alternativen Heizkonzepten (Holz, Pellets, Holzhackschnitzel oder der Einsatz einer Wämepumpe) muss der Anteil der daraus gewonnenen Energie mindestens 50% betragen. Eine Kombination verschiedener Heizquellen ist möglich. Die Erfüllung dieser Anforderungen müssen gegenüber der Baurechtsbehörde nachgewiesen werden.

Die Firma Ofen Krauss ist Ihnen dabei behilflich, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Wir sind spezialisiert auf individuelle Heizlösungen und entwickeln gerne mit Ihnen das ideale Heizkonzept für Ihren Neubau. Sprechen Sie uns an.

Schneeflöckchen, Weißröckchen …

Was gibt es Schöneres, als bei klirrender Kälte vor dem Ofen oder dem offenen Kamin zu sitzen und in die prasselnden Flammen zu schauen? Und die Zufriedenheit beim Anblick der eigenen Holzvorräte, gespalten, aufgesetzt, trocken, fertig zum Verfeuern?

Ein warmes Zuhause bekommt mit einem eigenen Holzofen eine ganz andere Bedeutung, verlangt aktives Mitdenken und Mitarbeiten. Der Lohn dafür ist eine spürbar andere Art von Wärme und die Unabhängigkeit von anderen Energiequellen wie Öl oder Gas. Außerdem ist Heizen mit regenerativen Energien wesentlich ökologischer und kosteneffizienter .

Schauen Sie sich in Ruhe auf unseren Seiten um und machen Sie sich Ihr eigenes Bild von unserer Arbeit. Jetzt in der kalten Jahreszeit sind wir, das Team von Ofenbau Krauss in Freiburg, ständig auf Achse. Immer mehr Menschen schätzen die behagliche Wärme des Holzfeuers und vertrauen unserer jahrzehntelangen Erfahrung und unserer handwerklichen Kompetenz, wenn es darum geht, sich den Traum der Feuerromantik im eigenen Heim zu erfüllen.

Von |17. Dezember 2010|Aktuell|

Neue Feinstaubregelungen für Kleinfeuerungsanlagen und Kaminöfen

Seit dem 22. März 2010 gelten für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen neue Umweltauflagen (1.BlmSchV). In der Gesetzesnovelle werden die Emmissionsgrenzwerte für Heizungsanlagen und Einzelraumfeuerungsanlagen stufenweise verschärft.

Eine erste Stufe schreibt Grenzwerte vor, wie sie bei heute erhältlichen Geräten, wie Heizungen, Kaminöfen oder Kachelofeneinsätzen, schon ohne Staubfilter erreicht werden. Diesen Anlagen droht weder Stilllegung noch Austausch oder Filterzwang.

Auch für bestehende ältere Anlagen werden Grenzwerte festgelegt. Sofern diese Anlagen nachweislich die Grenzwerte einhalten, ist auch hier ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich. Lediglich für technisch veraltete Geräte, die den Nachweis der Einhaltung bestimmter Emissionsgrenzwerte nicht erbringen können, gilt: Sie müssen durch spezielle Filter nachgerüstet, gegen emmissionsarme Anlagen ausgetauscht oder ganz stillgelegt werden. Dafür gibt es eine klare Regelung der Übergangsfristen (von 2014 bis 2024), damit sich der Verbraucher langfristig auf die durchzuführenden Maßnahmen vorbereiten kann.

Bundesweit sind rund 4,5 Mio. Feuerungsanlagen von der Nachrüstung mit Staubfiltern bzw. vom Austausch betroffen. Die Frage, wann Nachrüstung oder Austausch anstehen, wird im Rahmen der regelmäßigen Kontrolle vom zuständigen Schornsteinfeger geklärt.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmu.de, Stichwort: Luftreinhaltung

Von |18. November 2010|Aktuell|
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