Published On: 6. März 2011

In Baden-Württemberg gilt für Altbauten ab 50 qm Nutzfläche das „Landesgesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie“, EWärmeG, das am 1.1.2008 in Kraft getreten ist. Durch dieses Gesetz soll der Anteil der regenerativen Energien an der Wärmeversorgung erhöht werden, denn Heizung und Warmwasserbereitung verursachen fast 30% des CO2-Ausstoßes – und daran haben die Altbauten über 90% Anteil!

Das Gesetz sieht vor, dass Altbauten 10% ihres Wärmeenergiebedarfs durch regenerative Energien decken müssen, sobald wesentliche Komponenten, z.B. der Kessel, eines Heizsystems ausgetauscht werden müssen. Wer jedoch bereits vor 2008 alternative Heizkonzepte umgesetzt hat, wird dafür vom Gesetzgeber belohnt und muss nicht umrüsten, ganz gleich, ob er mit seiner Anlage die erforderlichen 10% erfüllen kann.

Hausbesitzer haben die Wahl zwischen Solarenergie, Pellet/Holzheizung, Bioöl/Biogas und einer Wärmepumpe, mit der Umweltwärme oder Abwärme genutzt werden kann.

Auch Holzöfen, etwa Kachelöfen, sind als Energielieferanten nutzbar, wenn damit mindestens 25% der Wohnfläche überwiegend beheizt werden oder ein wasserführendes Heizsystem angeschlossen ist. Die Firma Ofen Krauss in Freiburg ist spezialisiert auf alternative Heizkonzepte und auf den Einsatz von Holz bei der Wärmegewinnung. Wir erarbeiten gerne mit Ihnen die individuelle Lösung für Ihren Altbau! Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.