Published On: 11. Februar 2015

Die zum Mai 2014 in Kraft getretene Änderung der Energieeinsparverordnung schreibt vor, dass Heizungen, die vor 1985 eingebaut wurden, in absehbarer Zeit ersetzt werden müssen. Der verpflichtende Austausch bis 2015 gilt für Gas- und Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind. Auch Heizkessel, die vor dem 01. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, dürfen ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Ausgenommen von dieser Regel sind jedoch Brennwert- und Niedertemperaturkessel mit einem besonders hohen Wirkungsgrad.

Zusätzlich müssen Hausbesitzer die oberste Geschossdecke bzw. das Dach dämmen, falls die Dachräume unbeheizt sind.

Es gibt eine Ausnahme für beide Regelungen: wenn Sie als Eigentümer von einem Ein- oder Zweifamilienhaus bereits seit mindestens Februar 2002 in Ihrem Haus wohnen, sind Sie von der neuen Austauschpflicht ihrer Anlagen ausgenommen.

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