Published On: 8. August 2020

Öfen mit einem Baujahr bis 1994 müssen bis spätestens 31. Dezember 2020 ausgetauscht oder saniert werden, so schreibt es das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vor. Betroffene Ofenbesitzer sollten den Austausch nicht auf die lange Bank schieben: Jetzt ist der ideale Moment für einen Ofen-Austausch, bevor die im Handwerk üblichen Lieferzeiten dem Zeitplan einen Strich durch die Rechnung machen. Wir beraten Sie gerne, falls Sie Fragen zu den Emissionswerten Ihres Ofens bzw. zu den Vorgaben der neuen Verordnung haben.

Im Notfall mit dem Kaminfeger sprechen

Welche Öfen sind betroffen? Das Bundes-Immissionsschutzgesetz zieht Öfen aus dem Verkehr, die zwischen 1984 und Ende 1994 errichtet wurden, eine Leistung von mindestens vier Kilowatt aufweisen und deren Feinstaub-Emissionswerte 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas und 4 Gramm pro Kubikmeter Kohlenmonoxid überschreiten.
Ausgenommen sind offene Kamine, handwerklich erstellte, also gemauerte Grundöfen und Kochherde sowie historische Kaminöfen, die bis 1950 errichtet und nie versetzt wurden.
Kaminfeger sind verpflichtet, das Bundes-Immissionsschutzgesetz umzusetzen und müssen der Auflage, Öfen mit Grenzwert-Überschreitung dem Umweltamt zu melden, gewissenhaft nachgehen. Vermeiden Sie das Risiko einer Verwarnung bzw. eines hohen Bußgeldes, indem Sie sich früh genug um einen Ofen-Austausch kümmern. Ist abzusehen, dass der Austausch bis zum Stichtag nicht umzusetzen ist, sollten Sie mit Ihrem Kaminfeger sprechen. In der Regel sind diese bei entsprechender Begründung bereit, einen zeitlich begrenzten Aufschub zu gewähren.

Gerne informieren wir Sie zu allen Details des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Kommen Sie vorbei und besuchen Sie unsere moderne Ofenausstellung. Auf Wunsch beraten wir Sie umfassend zu allen Aspekten von Kachel- und Kaminöfen. Vereinbaren Sie einen Termin oder schauen Sie sich unverbindlich in unserer Ausstellung in Sexau bei Freiburg um.