Published On: 13. Februar 2013

Mit der bereits am 22. März 2010 in Kraft getretenen 1. Bundesimmisions-Schutz-Verordnung (BImSchV), der Verordnung über kleinere und mittlere Feuerungsanlagen, soll ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der Staubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen erreicht werden. Ziel der Verordnung ist es, eine effizientere Energieverwendung im Interesse des Betreibers zu fördern.

Außerdem sieht die novellierte Verordnung eine umfangreiche Beratung für die Betreiber von Feststoff- (Holz-) Heizungen vor. Gesetzlich vorgeschrieben ist:
Der Wärmebedarf des Gebäudes und die Leistung der Feuerstätte müssen aufeinander abgestimmt werden und die Abgaswerte und Wirkungsgrade müssen eingehalten werden.

Alle Hersteller und Produkte, die wir bei Ofenbau Krauss im Programm haben, sind von uns entsprechend ausgewählt und erfüllen, ja unterbieten oft sogar die gesetzlichen Vorgaben.
So erfüllen zum Beispiel alle Öfen der Firma Hwam, die wir seit 1995 (!!!!) verkauft haben, die erste Stufe der BImSchV und dürfen somit ohne Einschränkung weiter betrieben werden.
Hier zahlt sich die Investition in ein innovatives Markenprodukt richtig aus!

Es macht uns stolz, eine solche Information weitergeben zu können und bestätigt uns in unserem Ziel, die von uns angebotenen Öfen sachlich fundiert auszuwählen.