Das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) für Neubauvorhaben


Das EEWärmeG ist ein Gesetz des Bundes und gilt für alle Gebäude, für die ab 1.1.2009 ein Bauantrag gestellt wurde und die mehr als 50 qm Nutzfläche aufweisen.

Dieses Gesetz sieht vor, dass die Wärmeversorgung des Gebäudes zu einem bestimmten Prozentanteil – je nach gewählter Technologie – durch erneuerbare Energien gedeckt sein muss: Wird das Heizsystem durch eine Solaranlage ergänzt, müssen mindestens 15% der Energie aus dieser Anlage stammen. Bei der Nutzung von Biogas muss der Anteil mindestens 30% betragen; bei allen anderen alternativen Heizkonzepten (Holz, Pellets, Holzhackschnitzel oder der Einsatz einer Wämepumpe) muss der Anteil der daraus gewonnenen Energie mindestens 50% betragen. Eine Kombination verschiedener Heizquellen ist möglich. Die Erfüllung dieser Anforderungen müssen gegenüber der Baurechtsbehörde nachgewiesen werden.

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